Datenschutz ist unternehmenskritisch

Der Datenschutz stellt eine sehr wichtige und zentrale unternehmenskritische Aufgabe dar, auch wenn er sehr oft stiefmütterlich behandelt wird. Die Verpflichtungen aus dem §BDSG sind ernst zu nehmende Aufgaben, die, wenn Sie nicht richtig oder gar nicht wahrgenommen werden, sehr schnell zu einer Geschäftsschädigung über Strafen und Imageverlust führen können.

Mehr als 10 Jahre Erfahrung im Datenschutz

  • Übernahme des Datenschutzes nach §BDSG Ihres Unternehmens als bestellter Datenschutzbeauftragter
  • Erstellung aller internen Datenschutzrichtlinien
  • Training im Datenschutz
  • Erstellung von bilateralen internen Verträgen für den Datenschutz eines Konzerns auf Basis des §BDSG
  • Erstellung eines Code of Conducts für den international geregelten Datenschutz (EU)
  • Erstellung eines Binding Corporate Rules für den internationalen Datenschutz eines Konzerns (Outsourcing des Genehmigungsverfahrens bei der Landesdatenschutzbehörde)
  • Aufbau einer Datenschutzorganisation (lokal, international)
  • Datenschutzberatung
  • Training der Informationssicherheitsmanager im Datenschutz
  • Mitwirkung und Beratung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarung für alle Themengebiete
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